Die außenpolitischen Aktivitäten der Länder sind vielfältig. Sie sind in einen bundesverfassungsrechtlichen Rahmen und das europäische Mehrebenensystem eingebettet. Die Länder haben die Möglichkeit, durchaus eigenständige Initiativen zu setzen und nutzen diese auch. So haben sich im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte verschiedene Kooperationsräume etabliert, die teilweise auch durch Unionsrecht begründet sind. Der Beitrag stellt die Entwicklung der Außenpolitik der Länder, die rechtlichen Instrumentarien und deren praktische Handhabung vor.