Der Beitrag diskutiert die Rolle der beruflich Pflegenden in den sich verändernden Angebotsstrukturen im Zuständigkeitsbereich des SGB XI. Diese wird beeinflusst durch deren Arbeitssituation, Qualifikation und die zugewiesenen Handlungsspielräume. Die Engpasssituation ist unbestritten. Empirisch belegt ist ein erheblicher Mangel an Pflegepersonen im Zusammenhang mit gravierenden Mängeln der Arbeitsqualität. Diese betreffen die Bezahlung, die vertragliche Beschäftigungssituation, eine unzureichende Balance zwischen Arbeit und Leben, ein hohes Arbeitsaufkommen, unzureichende Karrieremöglichkeiten und geringe Mitarbeiterrepräsentation.
Inwieweit die Bemühungen, den Personalmangel über eine Erhöhung des Anteils an Assistenzpersonen zu verringern, zielführend auch im Sinne ausreichender Pflege- und Versorgungsqualität sind, ist offen. Sorge bereitet das unklare Potenzial der Assistenzpersonen angesichts äußerst heterogener länderspezifischer Qualifizierungsangebote ebenso wie die voraussichtlich eher geringen Delegationskompetenzen der zukünftigen Pflegefachpersonen. Unverständlich ist auch, dass die hochschulisch qualifizierten Pflegenden in den Überlegungen zur bewohnernahen Versorgung bislang keine Rolle spielen.
Die in der Pflege Tätigen können dann zum Treiber von Veränderungen werden, wenn ihr Potential qualifikations- und aufgabenbezogen genutzt wird. Dies setzt zwingend die Integration der beruflich Pflegenden mit hochschulischer Qualifikation auf der Bachelor- und der Masterebene in der bewohnernahen Pflege und Versorgung voraus. Bedingung ist ebenfalls eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie eine Stärkung der politischen Einflussnahmemöglichkeiten.