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      Freiheiten verteidigen und zurückerobern

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      Der Freie Zahnarzt
      Springer Medizin

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          Bundesvorstandsitzung. Der Bundesvorstand des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat sich auf einer Klausurtagung Ende September erneut mit dem technischen Ablauf der Hauptversammlung und den anstehenden inhaltlichen Positionierungen befasst. Bundesvorsitzender Harald Schrader appellierte nochmals an alle Delegierten, sich an der schriftlichen Stimmabgabe zur diesjährigen HV zu beteiligen (siehe Titelthema ab Seite 15). Und zwar nicht nur, um die formalen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, sondern auch um zu den aktuellen politischen Herausforderungen Stellung zu beziehen. "Rezepte von gestern eignen sich selten für die Küche von morgen", sagte Schrader. Allerdings sei das Eintreten für eine freiheitliche Berufsausübung alles andere als gestrig. "Staat, Gesellschaft und Gesundheitswesen profitieren in vielfacher Hinsicht von freien Berufen. Es gilt, die vorhandenen Freiheiten zu verteidigen und verloren gegangene zurückzuerobern", betonte Schrader. In diesem Ziel wisse sich der Freie Verband einig mit seinen Mitgliedern, die Ämter in den Körperschaften bekleiden. "Attraktivität verloren durch Restriktionen" "Ich will keine bloße Sicherstellung von medizinischen Dienstleistungen", sagte Schrader bei der Klausurtagung. "Wir sind hier angetreten, um die freie Berufsausübung und die Berufsausübungsumstände für die heutigen und zukünftigen Kolleginnen und Kollegen wieder attraktiv zu machen." Dies gelte auch und besonders in den ländlichen Regionen, wo es derzeit wenige Zahnärztinnen und Zahnärzte hinziehe. "Durch staatliches Hineinregieren in die freie Berufsausübung, durch immer mehr Auflagen und Restriktionen ist die Attraktivität immer weiter gesunken." Es sei über die vergangenen 30 bis 40 Jahre bereits zu beobachten, wie die Gesetzgebung das Korsett des Rechtsrahmens immer weiter zugeschnürt habe. "Die Pandemie und die dann erlassenen Verordnungen habe diese Verwerfung nur beschleunigt freigelegt." Ein aktuelles Beispiel dafür sei das sogenannte Versorgungsverbesserungsgesetz, das die Bundesregierung gerade auf den Weg gebracht habe. In ihm sollen die Regelungen aus der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung im SGB V in Gesetzestext gegossen werden. "Dies ist nicht so einfach hinzunehmen", betonte Schrader. Denn damit werde auch die Ungleichbehandlung von Zahn- und Humanmedizinern gesetzlich zementiert. Gerade im Vorfeld der Bundestagswahlen im nächsten Jahr sei es wichtig, die Position und die Forderungen der Zahnärzteschaft klar zu formulieren. "Wir stehen voraussichtlich vor einem umfassenden Politikwechsel in Richtung einer Einheitsversicherung nach der Bundestagswahl", sagte Schrader. "Darauf müssen wir uns vorbereiten und Lösungen für drängende Probleme finden - gemeinsam als Zahnärzteschaft. Wir müssen den Teufelskreis aus immer mehr Restriktionen und Sanktionen durchbrechen." Nicht auf den Pandemie-Kosten sitzenbleiben! Angesichts der anhaltenden Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen für Schutzausrüstung (aktuell insbesondere für Handschuhe und Mund-Nasen-Schutz) erneuerte der Bundesvorstand die Forderung zur Berechnung tatsächlich entstandener Kosten - sowohl im GKV- als auch im PKV-Bereich. Formal seien alle Praxiskosten zwar mit den Gebührensätzen abgegolten. "Wir befinden uns allerdings immer noch in einer Ausnahmesituation", betonte das für Gebührenordnungsfragen zuständige FVDZ-Vorstandsmitglied Dr. Christian Öttl. Das hätten auch die Kostenträger durch den Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen faktisch anerkannt. Die Preise für Schutzmaterialien schnellten derzeit wieder in die Höhe, berichteten einige Bundesvorstandsmitglieder. Das drohende Ausschleichen der Hygienepauschale sei deshalb absolut nicht hinnehmbar. "Alle Praxen müssen ihren Mehraufwand betriebswirtschaftlich kalkulieren und geltend machen. Und zwar entweder durch Anhebung des Steigerungsfaktors wegen besonderer Umstände der Leistungserbringung oder durch den Abschluss einer abweichenden Honorarvereinbarung", führte Schrader aus. Der "Königsweg" sei die individuelle Kalkulation von Kosten und Aufwand in der konkreten Praxissituation. Für Verwirrung und ungläubiges Staunen sorgten indes in der Woche nach der Klausurtagung Meldungen des PKV-Verbandes zur Abrechnungsmöglichkeit des durch COVID-19 entstandenen Mehraufwandes. Zunächst hieß es, man habe sich auf eine Verlängerung der Abrechnung einer Hygienepauschale bei Ärzten und Zahnärzten geeinigt. Dann wurden zahnärztliche Behandlungen zunächst wieder ausgenommen, um schlussendlich doch wieder aufgenommen zu werden. Bis zum Jahresende sind PKV und Beihilfe nun also bereit, Abrechnungen des Hygieneaufwandes nach Gebührennummer 3010 GOZ analog zu erstatten, allerdings nur noch zum Einfachsatz der GOZ (6,19 Euro) je Sitzung.

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          Freie Zahnarzt
          Freie Zahnarzt
          Der Freie Zahnarzt
          Springer Medizin (Heidelberg )
          0340-1766
          2190-3824
          5 November 2020
          2020
          : 64
          : 11
          : 24-25
          Article
          9436
          10.1007/s12614-020-9436-1
          7590577
          777fb952-096f-42c0-ab07-07502f64e24e
          © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020

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