Die DSGVO sieht an vielen Stellen Öffnungsklauseln vor, die den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume für nationale Regelungen eröffnen. Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen, die besonders im Kontext medizinischer Forschung von Bedeutung sind, stellt sich somit die Frage des jeweils anwendbaren mitgliedstaatlichen Datenschutzrechts. Die Bestimmung dieses nationalen Anpassungsrechts wird unter der Rechtslage der DSGVO vor allem durch das Fehlen einer allgemeinen Kollisionsnorm erschwert. Der Beitrag analysiert in seinem ersten Teil mögliche Lösungsansätze und stellt Bestrebungen auf europäischer Ebene vor, dieser Thematik zu begegnen.
Bei der Datenübermittlung in Drittstaaten ergeben sich darüber hinaus zusätzliche, anders gelagerte Fragestellungen. Neben der Betrachtung der in der DSGVO aufgestellten Anforderungen für internationale Datenübermittlungen wird im zweiten Teil des Beitrags insbesondere auch das Zusammenspiel zwischen den Vorschriften für die Datenübermittlung in Drittstaaten im Kapitel V der DSGVO und dem räumlichen Anwendungsbereich nach Art. 3 DSGVO diskutiert.